Kindersoftwarepreis 2024
TOMMI Kriterienkatalog: Kategorie Sicherheit
Unterkategorie | Kriterium | Beschreibung des Kriteriums | Zielgruppe | Softwaretyp |
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Internet | Zur Ausführung der Software muss keinem Link ins Netz gefolgt werden. | Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, sollte es für die Nutzung von Kindersoftware nicht nötig sein, externen Links zu folgen, da der Schutz der Kinder in diesem Raum nicht gewährleistet werden kann. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | App-Anwendungen, Computer-Anwendungen |
Internet | Die Software bietet einen geschützten Raum für die Kinder, der nicht verlassen werden kann. | Innerhalb der Software gibt es beispielsweise keine Links, die in das freie Internet führen sondern alle Inhalte (zum Beispiel auch erklärende Videos) werden innerhalb der Anwendung präsentiert. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*inenn | App-Anwendungen, Computer-Anwendungen |
Internet | Die Software fordert nicht dazu auf, eine Bewertung oder Empfehlung (z. B. im App-Store) abzugeben. | Aufforderungen unterbrechen den Spielfluß. Durch den Zwang, eine Software zu bewerten, könnte die Bewertung eilig abgegeben und dadurch verfälscht werden. Außerdem kann es die Sicherheit der Kinder beeinflussen, da sie über Bewertungslinks auf andere Internetseiten gelangen können, die nicht mehr von ihren Eltern überwacht werden können. Im App-Store können Aufforderungen dazu verleiten, Geld auszugeben. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | App-Anwendungen |
Internet | Die Software enthält keine Verknüpfungen zu sozialen Medien. | Die Software erfordert keinen Facebook, Twitter oder einen ähnlichen Account und wirbt nicht mit Belohnungen, wenn der Account vom Spiel geliked wird. Viele Kinder sind noch zu jung, um soziale Medien zu nutzen. Außerdem sind viele Eltern damit nicht einverstanden, dass ihre Kinder öffentlich uneingeschränkten Zugang zu Inhalten haben, die sie nicht überwachen und einsehen können. Da die Software keinen Einfluss darauf nehmen kann, was die Kinder in sozialen Medien sehen und machen, sollte sie keine Verknüpfung zu sozialen Medien voraussetzen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Internet | Die Software ist offline nutzbar. | Wenn eine Offlinenutzung möglich ist, kann das Spiel überall gespielt werden, unabhängig von der Internetverbindung. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Internet | Online-Interaktionen mit anderen Spielern finden in einem sicheren Rahmen statt. | Beim Spielen mit anderen kann es zu Cybermobbing oder Cybergrooming kommen. Außerdem sollte es die Funktion geben, Regelverstöße zu melden. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Internet | (Sprach-)Chatfunktionen können abgeschaltet oder begrenzt werden. | In Chats kommt es oft schon früh zu unangebrachtem und toxischem Verhalten. Gerade junge Spieler sollten dem noch nicht schutzlos ausgeliefert sein, wesshalb eine Reduzierungen der Chatfunktion auf z. B. Emojis sinnvoll ist. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Werbung | Die Software beinhaltet möglichst keine Werbung. | Es gibt keine Werbe-Pop-Ups, Spielunterbrechungen durch Werbung oder Belohnungen durch das Anschauen von Werbeclips. Da Kinder kein ausgereiftes Verständnis von Werbung haben und durch diese zu Käufen angeregt werden könnten, sollte im Idealfall keine Werbung vorhanden sein. Falls Werbung doch nötig ist, zum Beispiel um eine kostenlose Anwendung zu finanzieren, sollte diese auf jeden Fall kindgerecht und an die Zielgruppe angepasst sein. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Kosten | Kinder werden nach einer Testversion nicht aufgefordert, ein Abo abzuschließen. | Um kostenpflichtigen Abofallen, die auf die Eltern zurückfallen würden, zu vermeiden, sollte die Software Kinder in einer kostenfreien Testversion nicht zu einem kostenpflichtigen Abonnement drängen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Lernsoftware, Unterhaltungssoftware |
Kosten | Die Software beinhaltet keine künstlichen Verzögerungen, die zu In-App-Käufen führen sollen. | Durch künstliche Verzögerungen, wie z. B. dem Timer bei „Candy Crush“, der angibt, wie lange man auf neue Leben warten muss, werden Spieler*innen durch ihre Frustration eher dazu geleitet, In-App-Käufe zu tätigen und viel Geld auszugeben. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | App-Anwendungen |
Kosten | Die Software enthält keine versteckten Kostenfallen. | Versteckte Kosten in einer Software könnten zum Beispiel Erweiterungen oder Zusatzmaterial sein, welche zur optimalen Nutzung der Software nötig sind. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Lernsoftware, Unterhaltungssoftware |
Kosten | Spiele funktionieren nicht nach dem Pay-To-Win Prinzip. | Man muss kein echtes Geld für Spiel-Gegenstände ausgeben, um im Spiel weiterzukommen oder mit anderen Spielern mithalten zu können. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Kosten | In-App-Käufe dienen nur der Erweiterung der Software. | Wenn es In-App-Käufe gibt so sollten diese die Software erweitern. Z. B. indem man eine Leseapp durch weitere Bücher erweitert. | Eltern | App-Anwendungen |
Kosten | Die Software verlangt keine Anschaffung weiterer Apps oder teurem, kostenpflichtigem Zubehör. | Alle benötigten Teile zur Nutzung der Software sollten in dem vorhandenen Produkt bereits enthalten sein, damit kein weiterer Aufwand oder eventuelle Kosten entstehen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware, Elektronisches Spielzeug |
Kosten | Käufe innerhalb der Software können eingeschränkt werden. | Durch Einstellungen können Eltern einschränken, ob Geld ausgegeben werden kann. Kinder können versehentlich keine Käufe abschließen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Kosten | Die Software ist preislich erschwinglich. | Aufgrund dessen, dass jedes Kind die Möglichkeit haben soll, gefördert zu werden, sollte die Kindersoftware preislich für jeden erschwinglich sein, um niemanden auszuschließen oder zu diskriminieren. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen, Bibliothekar*innen | Alle Anwendungen |
Kosten | Das Preismodell der Software ist transparent. | Die Software klärt von Beginn an darüber auf, welche Kosten enstehen können. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen, Bibliothekar*innen | Alle Anwendungen |
Einstellungen | Die Software beinhaltet einen abgesicherten Elternbereich, um Spieleinstellungen, Spielzeitbegrenzungen, Datenschutz oder ähnliches vorzunehmen. | Durch den abgesicherten Elternbereich können die Eltern individuell einstellen, wie und wie lange ihre Kinder mit der Software interagieren sollen. Auf diese Weise kommt es nicht zu zeitlichen Missverständnissen. Außerdem wissen Eltern so, mit was sich ihre Kinder in der Software beschäftigen. Diese Einstellungen sollten nur mit einer Sicherung wie einem Passwort durchgeführt werden können und in mehreren Sprachen verfügbar sein. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Einstellungen | Die Software verlangt keinen Zugriff auf externe Dienste wie zum Beispiel die Kamera ,das Mikrofon oder den Standort, wenn dies nicht zwingend notwendig ist. | Um die Privatsphäre und somit die Sicherheit der Kinder zu schützen, sollte Kindersoftware nicht auf externe Dienste der Endgeräte zugreifen können, wenn dies für den Zweck der Software nicht notwendig ist. Wenn externe Dienste notwendig sind, sollte eine Aufklärung über mögliche Folgen und Gefahren für Kinder und Erwachsene stattfinden. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Lernsoftware, Unterhaltungssoftware |
Datenschutz | Es werden keine Daten automatisch ins Internet transportiert. | Bevor persönliche Daten veröffentlicht werden, sollte zuvor eine ausdrückliche Einwilligung der Kinder eingeholt werden. Zur Sicherheit sollten die Kinder außerdem zuvor auf die Risiken aufmerksam gemacht werden, da Kinder oftmals noch nicht genügend sensibilisiert für die Gefahren des Internets sind. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Datenschutz | Die Software erhebt keine persönlichen Daten. | Persönliche Daten, wie zum Beispiel Wohnort, Telefonnummer oder die eigenen E-Mail Adresse sollten nicht zwingend bei der Nutzung einer Software angegeben werden müssen, um die Sicherheit der Kinder zu schützen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Lernsoftware, Unterhaltungssoftware |
Datenschutz | Persönliche Daten werden nicht extern gespeichert. | Zur Sicherheit der persönlichen Daten der Kinder sollten angegebene Daten nirgendwo extern abgespeichert und gesammelt werden. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Lernsoftware, Unterhaltungssoftware |
Datenschutz | Daten sind auf den Servern des Betreibers sicher. | Wenn Daten angegeben werden, sollten diese auf dem Server sicher sein und nicht durch einen Hackerangriff o. ä. an unbefugte Dritte gelangen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Datenschutz | Kontodaten werden nicht an Dritte weitergeben. | Personenbezogenen Daten, die bei einer Anmeldung angeben werden, bleiben auf gesicherten Severn von Herstellern/Entwicklern. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. | Eltern. Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Datenschutz | Die Datenschutzbestimmungen der Software sind verständlich. | In umfassenden oder unverständlichen Datenschutzerklärungen können Klauseln versteckt sein, die negative Auswirkungen haben, wie z. B. das Recht einräumen, Daten zu sammeln, um gezielte Werbung einzublenden. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Lernsoftware, Unterhaltungssoftware |
Datenschutz | Wenn die Software das Anlegen eines persönlichen Accounts mit persönlichen Daten anbietet, sollte dies nur optional sein. | Persönliche Accounts können sehr sinnvoll sein, um zum Beispiel Spielerfolge zu speichern oder persönliche Einstellungen vorzunehmen. Das Anlegen eines solchen Accounts sollte aber immer nur optional sein. Zudem sollten nur Daten verlangt werden, die für den persönlichen Account wirklich benötigt werden und keine weiteren persönlichen Daten, die die Sicherheit des Kindes und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen könnten. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Inhalte | Die Software vermittelt Inhalte auf eine kindgerechte Weise. | Es werden keine nicht kindgerechten Darstellungen von Blut und Gewalt, Nacktheit und Sex, Drogenkonsum und Ähnlichem gezeigt, da diese Kinder und/oder ihre Entwicklung gefährden können. Verzichtet wird beispielsweise auf gewaltverherrlichende Inhalte. Auch die Sprache und der Ausdruck sollte kindgerecht sein und zum Beispiel keine Schimpfworte enthalten. Eine Prüfung, ob Inhalte angemessen sind kann durch eine USK-Freigabe und die Orientierung am JMStV (Jugendmedienschutzstaatsvertrag) erfolgen. | Kinder | Unterhaltungssoftware |
Sucht | Die Software besitzt ein festes/klares Ende und begünstigt somit die exzessive Nutzung dieser nicht. | Spiele, die ein offenes Ende haben bzw. bei denen es neben der Hauptstory auch zahlreiche weitere Aufgaben oder Nebenstränge gibt (z. B. Pokémon), können eine exzessive Nutzung begünstigen. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Sucht | Die Software verwendet Spielmechanismen, die zu einer exzessiven Nutzung führen können (z. B. Wettkampf-Szenarien) mit Bedacht. | Baut ein Spiel immer wieder auf das Gewinnen von Schlachten, Kämpfen, Kriegen auf, so kann das hohe Maß an Erfolgserlebnissen zur exessiven Nutzung führen. Gleichzeitig kann auch das stetige Verlieren und der soziale Druck „gut in diesem Spiel zu sein“ exessive Nutzung begünstigen. Daher sollte berücksichtigt werden, welche Spielmechanismen in einem Spiel verwendet werden. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Sucht | Die Software ist in Abschnitte unterteilt und dadurch werden Möglichkeiten für Pausen angeboten. | Durch Spielabschnitte ist es leichter, beim Spielen eine Pause einzulegen. Um das exzessive Spielen zu vermeiden und die Kinder vor dem endlosen Spielen zu schützen, sollten genügend Pausemöglichkeiten vorhanden sein, wie zum Beispiel die Möglichkeit zum Speichern des Spielstandes oder konkrete Enden von Kapiteln bzw. Aufgaben. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Sucht | Das Spiel ist so gestaltet, dass es keinen hohen Zeitaufwand pro Level/Runde erfordert oder ein tägliches Einloggen erfordert. | Es gibt keine Rundenlängen von 30+ Minuten und keine Belohnungen für das tägliche oder wiederholte Einloggen. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Unterhaltungssoftware |
Sucht | Die Software sendet keine Push-Nachrichten. | Es sollten keine Pushnachrichten an die Nutzer*innen gesendet werden, um zu gewährleisten, dass sie sich von der Software zurückziehen können. Durch Push-Nachrichten werden Nutzer*innen immer wieder in die Software zurückgeholt, was exzessives Spielen und eine Sucht begünstigt. Des Weiteren soll nicht durch Push-Nachrichten auf Events oder Ähnliches hingewiesen werden. | Kinder, Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | App-Anwendungen |
Sucht | Die Kindersoftware klärt Nutzer*innen über Suchtpotentiale und Datenschutz auf. | Kindersoftware birgt verschiedene Aspekte, die für Spielende gefährlich werden können. Um einen gesunden Umgang mit Software zu erlernen, ist es hilfreich, wenn die Software direkt im Spiel darüber aufklärt. Dies kann zum Beispiel gelingen, indem über die aktuelle Spielzeit oder die Speicherung von Daten aufgeklärt wird. Dies ist jedoch erst für ältere Kinder denkbar. | Kinder, Eltern, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Bibliothekar*innen | Unterhaltungssoftware |
Sicherheitsnormen | Das elektronische Spielzeug hat keine physischen Sicherheitsmängel, die ein Verletzungsrisiko darstellen. | Elektronische Spielzeug sollte kein erhöhtes Verletzungsrisiko durch seine physische Verarbeitung haben, zum Beispiel durch verschluckbare Kleinteile (je nach Alter), mangelnde Verarbeitung oder fehlende Lautstärkebegrenzung. Vom Spielzeug sollte zudem keine physikalische, mechanische, elektrische, chemische oder radioaktive Gefährdung ausgehen. Das CE-Zeichen, als Grundlage dafür, dass Spielzeug in Deutschland verkauft werden darf, sollte vorhanden sein. | Kinder, Eltern, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Bibliothekar*innen | Elektronisches Spielzeug |
Sicherheitsnormen | Das elektronische Spielzeug ist aus einem robusten Material gefertigt, das nach EU-Richtlinien zertifiziert und nicht gesundheitsschädlich ist. | Elektronisches Spielzeug wird beim Spielen einer hohen Belastung ausgesetzt. Dies sollte das Material ohne Probleme aushalten und somit beim Spielen keine Sicherheitsmängel mit sich bringen. Zudem wird das Spielzeug von Kindern mit allen Sinnen bespielt, je nach Alter nehmen Kinder es zum Beispiel noch in den Mund. Deshalb sollte das Material gesundheitlich unbedenklich sein. Zudem sollte es nicht leicht entflammbar sein. | Kinder, Eltern, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Bibliothekar*innen | Elektronisches Spielzeug |
Sicherheitsnormen | Das elektronische Spielzeug erfüllt alle Sicherheitsnormen. | Sicherheitsnormen müssen vom Hersteller bestätigt sein, sind allerdings nicht zwangsläufig eine Qualitätsgarantie. Bei Spielsachen für Babys muss besonders auf eine sorgfältige Herstellung geachtet werden. | Kinder, Eltern, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Bibliothekar*innen | Elektronisches Spielzeug |
Nachhaltigkeit | Das elektronisches Spielzeug ist umweltverträglich. | Umweltverträglichkeit kann man anhand folgender Punkte bewerten: ressourcenschonende Herstellung, Herstellung aus nachhaltig produzierten Rohstoffen, wenige Ressourcen bei Nutzung und Entsorgung verbrauchen (z. B. Energieeffizienz), Vermeidung von Schadstoffen für Umwelt und Gesundheit, Langlebigkeit (Reperaturmöglichkeiten), Wiederverwendbarkeit (recycelbar), geringe Emissionen in Boden, Wasser, Luft oder wenig Lärm verursachen. Bei all diesen Aspekten sollte das Spielzeug trotzdem seine Funktion in hoher Qualität erfüllen. | Kinder, Eltern, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Bibliothekar*innen | Elektronisches Spielzeug |
Transparenz | Die Software ist im Hinblick auf den Inhalt transparent. | Eltern können den Inhalt des Spiels durch die Verpackung oder das Internet in Erfahrung bringen und wissen dadurch, womit sich die Kinder beschäftigen. Dadurch kann eine Medienkontrolle und Sicherheit durch die Eltern gewährleistet werden. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Transparenz | Die Software hat transparente Nutzungsbestimmungen. | Die Datenschutzbestimmungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind online auffindbar und können vor Erstnutzung der Software eingesehen werden. | Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen | Alle Anwendungen |
Unterkategorie | Kriterium | Beschreibung des Kriteriums | Zielgruppe | Softwaretyp |